Tauchtauglichkeitsuntersuchung (bis 39 Jahre)
Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Tauchtauglichkeit für Sporttaucher bis 39 Jahre nach GTÜM-Standard.
Für wen ist diese Leistung?
Sporttaucherinnen und Sporttaucher
Für alle, die Gerätetauchen als Freizeit- oder Urlaubsaktivität betreiben.
Das ist enthalten
- Ausführliche Anamnese zu Vorerkrankungen und Medikamenten
- Körperliche Untersuchung
- Ohren- und Nasennebenhöhlenbefund
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktionsprüfung
- Urinuntersuchung
- Ausführliche Beratung zu Tauchmedizin
- Ausstellung des Tauchtauglichkeitszeugnisses
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Bitte nüchtern erscheinen
- Vorhandene Tauchlogbücher mitbringen
- Frühere Tauchtauglichkeitszeugnisse (falls vorhanden)
- Liste aktueller Medikamente
Selbstzahlerleistung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine Eignungsuntersuchung und keine Heilbehandlung. Sie wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als Gutachten für den Tauchsport ist sie gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerpflichtig.
